Nein, die KI-Transparenzpflicht wurde nicht verschoben.
Was der Digital Omnibus wirklich geändert hat — und was seit dem 2. August gilt.
Seit dem 27. Juli 2026 gilt der Digital Omnibus — die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744. In den
Schlagzeilen stand: mehr Zeit für KI-Compliance.
Das stimmt. Aber nicht überall. Und ausgerechnet dort, wo die meisten Unternehmen jetzt aufatmen,
hat sich nichts geändert.
Was tatsächlich verschoben wurde
Zwei Fristen, beide beim Thema Hochrisiko:
**Eigenständige Hochrisiko-Systeme** nach Anhang III — also KI in Personalauswahl, Kreditvergabe,
kritischer Infrastruktur — greifen nicht mehr ab dem 2. August 2026, sondern erst ab dem
**2. Dezember 2027**. Sechzehn Monate mehr.
**Hochrisiko-KI in regulierten Produkten** nach Anhang I — Maschinen, Medizintechnik, Fahrzeuge —
verschiebt sich vom 2. August 2027 auf den **2. August 2028**. Zwölf Monate mehr.
Dazu kommen zwei neue Verbote ab dem 2. Dezember 2026: KI-generierte intime Inhalte ohne
Einwilligung und Missbrauchsdarstellungen.
Was nicht verschoben wurde
Und hier wird es für den Mittelstand relevant.
**Artikel 50 — die Transparenzpflichten — gilt seit dem 2. August 2026.** Unverändert.
Konkret bedeutet das:
– Wer einen **Chatbot** betreibt, muss offenlegen, dass Nutzer mit einer KI sprechen.
– Wer **Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung** einsetzt, muss die Betroffenen informieren.
– Wer **Deepfakes** veröffentlicht oder **KI-generierte Texte zu Themen öffentlichen Interesses**
publiziert, muss sie kennzeichnen.
Die verbreitete Aussage „Die Transparenzpflicht wurde auf Dezember verschoben“ ist schlicht falsch.
Die eine Ausnahme — und warum sie oft missverstanden wird
Es gibt eine Übergangsregel, aber sie ist eng: Die **maschinenlesbare Markierung** synthetischer
Inhalte durch den Anbieter (Artikel 50 Absatz 2) hat bei Systemen, die **vor dem 2. August 2026**
in Verkehr gebracht wurden, bis zum **2. Dezember 2026** Zeit.
Das betrifft die technische Nachrüstung bestehender Systeme durch deren Anbieter. Es betrifft
**nicht** Ihre Kennzeichnungspflicht als Anwender. Wer heute einen Chatbot auf der Website hat,
ist heute in der Pflicht.
Was Sie beruhigen darf: Inhalte, die vor dem 2. August 2026 erzeugt und veröffentlicht wurden,
müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.
Warum ich das für gefährlich halte
Verschobene Fristen erzeugen ein Gefühl, das die Sache nicht hergibt. „Sechzehn Monate mehr“
klingt nach Ruhe. Tatsächlich ist es die Zeit, die eine mittelständische Organisation ohnehin
braucht, um eine KI-Inventur aufzubauen, Systeme zu klassifizieren und zu klären, wer im Haus
eigentlich verantwortlich ist.
Was der Omnibus **nicht** geändert hat: die Pflichten selbst. Verschoben wurde der Zeitpunkt,
nicht der Inhalt. Wer jetzt vertagt, steht in achtzehn Monaten vor derselben Aufgabe — mit
weniger Zeit und denselben Altsystemen.
Ich habe das bei NIS-2 gesehen und davor bei der DSGVO: Aufschub wird als Entwarnung gelesen.
Dann passiert zwölf Monate nichts, und im letzten Quartal wird improvisiert. Das Ergebnis ist
selten gut und fast immer teurer.
Was ich empfehlen würde
Drei Dinge, unabhängig von jeder Frist:
**Inventur.** Welche KI-Systeme laufen im Haus? Auch die, die niemand offiziell eingeführt hat.
Erfahrungsgemäß sind es mehr, als die Geschäftsführung vermutet.
**Klassifizierung.** Welche davon fallen unter Artikel 50, welche unter Hochrisiko, welche unter
gar nichts? Diese Einordnung ist die Grundlage für alles Weitere — und sie kostet Denkarbeit,
keine Software.
**Verantwortung.** Wer entscheidet über den Einsatz, wer prüft die Ergebnisse, wer haftet?
Solange diese Frage unbeantwortet ist, hilft keine Frist der Welt.
Die Umsetzung darf danach in Ruhe folgen. Der Aufschub ist echt — er ist nur kein Grund,
nicht anzufangen.
—
*Michael Höner ist IT-Architekt und strategischer Sparringspartner für den Mittelstand. Er berät Unternehmen in NRW und bundesweit zu IT-Sicherheit, KI-Verantwortung und digitaler Architektur —
ohne Produktprovisionen, ohne Implementierungsmandat.*
**Quellen:**
Klingt nach etwas, das Sie auch betrifft? Reden wir darüber.
20 Minuten Erstgespräch. Kostenfrei, ohne Vorvertrag. Ich melde mich binnen 1–2 Werktagen.