Das Wasserzeichen nimmt dem Betrieb keine eigene Pflicht ab
OpenAI kennzeichnet das doch jetzt selbst. Dann bin ich mit der Kennzeichnung raus.
Der Gedanke ist verständlich. Bei einem KI-Wasserzeichen liegt nahe, die Kennzeichnung als erledigt anzusehen. Wer Texte oder Bilder mit KI erstellt, will sie veröffentlichen können, ohne aus jedem Werkzeug ein eigenes Projekt zu machen. Die Geschäftsführung will Ruhe im Haus. Der Admin oder IT-Dienstleister will, dass die Technik funktioniert. Mitarbeitende wollen ihre Inhalte fertigbekommen.
Am 5. Oktober 2026 hat OpenAI angekündigt, in den kommenden Wochen geeignete Textausgaben von ChatGPT und Codex in der EU mit einem unsichtbaren Wasserzeichen zu versehen. Das ist eine Ankündigung des Anbieters. Sie betrifft seine technische Markierung.
KI-Wasserzeichen und zwei Aufgaben
Die KI-Verordnung verpflichtet Anbieter, synthetische Audio-, Bild-, Video- und Textausgaben maschinenlesbar als künstlich erzeugt oder manipuliert zu kennzeichnen. Betreiber sind davon nicht einfach entlastet. Wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich nutzt, gilt nach der Verordnung als Betreiber.
Für bestimmte veröffentlichte KI-Texte sieht Art. 50 Abs. 4 eine Offenlegung vor, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Eine Ausnahme nennt die Verordnung ausdrücklich: Der Text wurde menschlich überprüft oder redaktionell kontrolliert, und eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung.
Das ist keine Rechtsberatung und keine Antwort darauf, welche Ihrer einzelnen Veröffentlichungen darunterfallen. Es zeigt aber die Betriebsfrage: Wer prüft vor der Veröffentlichung, wer gibt frei und wer trägt diese Verantwortung? Diese Frage gehört zu dem Inhalt, den Ihr Betrieb nach außen gibt.
OpenAI schreibt selbst, ein Wasserzeichen lege weder Eigentum noch Verantwortung fest und entscheide auch nicht, ob eine Offenlegung erforderlich war oder wer verantwortlich ist. Das Werkzeug kann seine Aufgabe erfüllen. Die Entscheidung im Betrieb bleibt trotzdem offen, wenn sie niemand getroffen hat.
Verantwortung braucht einen Namen
Der KI-Anbieter ist dabei nicht der Gegenspieler. Er setzt seine technische Aufgabe um. Auch der Admin oder IT-Dienstleister hat gute Gründe, sich auf die Technik zu konzentrieren. Er kann erklären, wie ein Werkzeug eingesetzt wird. Die Geschäftsführung muss entscheiden, was der Betrieb veröffentlicht und welche Kontrolle davor stattfindet.
Wie ich das sehe: Technik kann Verantwortung unterstützen. Sie kann sie nicht übernehmen. Bei KI-Inhalten zeigt sich das besonders klar. Ein Wasserzeichen beantwortet nicht, ob ein Text redaktionell geprüft wurde oder wer für seine Veröffentlichung geradesteht. Bleibt diese Rolle unbenannt, bleibt die Entscheidung zwischen Leitung, Redaktion und Technik liegen.
Ein Gespräch über die Veröffentlichungen
Nehmen Sie diese Woche die KI-Inhalte, die Ihr Betrieb veröffentlicht. Schauen Sie auf Website, Newsletter und Social Media. Wenn ein Chatbot läuft, nehmen Sie ihn als eigenen Punkt dazu. Die Geschäftsführung benennt eine Person, die vor der Veröffentlichung prüft und die redaktionelle Verantwortung trägt.
Halten Sie dann in einem Gespräch fest, wo Texte oder Bilder mit KI entstehen. Klären Sie danach die Prüfung und Freigabe. Bei Bildern schauen Sie gesondert darauf, wo sie echt wirken könnten. Dokumentieren Sie diese Stellen für die gemeinsame Prüfung und halten Sie die Prüfung und Freigabe je Veröffentlichung klar fest.
Wenn diese Rollen bei Ihnen noch unscharf sind, kann eine KI-Standortbestimmung helfen, die Nutzung im Betrieb zu ordnen und den ersten Schritt festzuhalten.
Quellen
- AIA-F01, AIA-F03, AIA-F05: Europäisches Parlament und Rat, Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), ABl. L vom 12.7.2024, Art. 3 Nr. 4 und Art. 50, abgerufen 11.10.2026 · https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32024R1689
- OAI-F01, OAI-F03: OpenAI, „Our approach to EU text provenance rules“, 5. Oktober 2026, abgerufen 11.10.2026 · https://openai.com/index/eu-text-provenance/
- eur-lex.europa.eu
- openai.com
Michael Höner ist IT-Architekt und strategischer Sparringspartner für den Mittelstand. Er berät Unternehmen in NRW und bundesweit zu IT-Sicherheit, KI-Verantwortung und digitaler Architektur, ohne Produktprovisionen und ohne Implementierungsmandat.
Beitragsbild: KI-generiertes Bild.
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