Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für IT- und KI-Beratung von Michael Höner Solutions
Michael Höner Solutions
Inhaber: Michael Höner
Alter Soestweg 54
59821 Arnsberg
E-Mail: kontakt@michael-hoener.de
(nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
Diese AGB regeln die Zusammenarbeit im Bereich IT- und KI-Beratung, IT-Security, CyberRisikoCheck, digitale Transformation und Microsoft 365.
Stand: Mai 2026
1. Geltungsbereich und Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber im Bereich strategische IT- und KI-Beratung, IT-Security, CyberRisikoCheck, digitale Transformation, Microsoft 365 sowie damit verbundene Beratungs- und Schulungsleistungen.
1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente (z. B. Angebote, Rahmenverträge, Projektverträge, Workshop- oder Vortragsvereinbarungen) Vertragsbestandteil werden, gehen deren Regelungen im Widerspruchsfall diesen AGB vor.
1.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Dies umfasst auch den Einsatz KI-gestützter Werkzeuge und Systeme, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist. Der Auftragnehmer bleibt in jedem Fall alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer erkennbar ist, dass dies berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.
2. Vertragsgegenstand und Leistungsmodelle
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer insbesondere folgende Leistungen:
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Strategische IT- und KI-Beratung für mittelständische Unternehmen und Führungskräfte
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IT-Security-Beratung (u. a. nach NIST CSF, Härtung, Incident Readiness)
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Strukturierte IT-Sicherheitsbewertung nach DIN SPEC 27076 (CyberRisikoCheck) zur Einschätzung des IT-Sicherheitsniveaus und Ableitung priorisierter Maßnahmenempfehlungen
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Beratung zur digitalen Transformation, Prozessoptimierung und Einführung digitaler Arbeitsplattformen
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Konzeption und Einführung von Arbeitsplattformen, insbesondere Microsoft 365
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KI-Beratung einschließlich EU AI Act Compliance, KI-Standortbestimmung und verantwortungsvoller Nutzung von KI
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DSGVO- und NIS-2-Compliance-Beratung auf konzeptioneller Ebene
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Strategisches Sparring für Geschäftsführung und Führungskräfte sowie Personal Coaching
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Workshops, Schulungen und Trainings im Bereich IT-Security, KI und digitale Zusammenarbeit
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Durchführung von Vorträgen, Keynotes und Impulsen zu IT-Security, KI und digitaler Transformation für Unternehmen, Verbände und Veranstalter
2.2 Die Leistungen können insbesondere in folgenden Modellen erbracht werden:
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Projektgeschäft (z. B. Einführungsprojekt, Analyse, Roadmap, Security-Konzept, CyberRisikoCheck)
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Retainer- und Kontingentmodelle (z. B. monatliches Stundenkontingent für laufende Beratung, Sparring, Reviews)
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Workshops, Schulungen und Trainings (remote oder vor Ort)
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Vorträge, Keynotes und Impulsformate (remote oder vor Ort)
Der konkrete Leistungsumfang, das gewählte Modell und die Konditionen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Individualvereinbarung.
2.3 Erstgespräche zur Klärung von Bedarf, Zielbild und grobem Leistungsumfang sind für den Auftraggeber unverbindlich und kostenfrei.
2.4 Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich geschuldeten Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik, der anerkannten Regeln sowie der fachlichen Erkenntnisse.
2.5 Der Auftragnehmer ist bei der Durchführung seiner Tätigkeit in der Einteilung von Zeit, Ort und Art der Leistungserbringung frei, soweit nichts anderes vereinbart wird. Die Leistungserbringung erfolgt in Abstimmung und Koordination mit dem Auftraggeber, um eine effiziente Umsetzung zu gewährleisten. Die Leistungen werden überwiegend remote erbracht, auf Wunsch und nach Vereinbarung auch vor Ort.
2.6 Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers sind Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder technischer Erfolg wird nicht geschuldet. Konzepte, Architekturen, Analysen, Roadmaps, Empfehlungen, CyberRisikoCheck-Berichte und sonstige Unterlagen stellen ausschließlich Handlungsempfehlungen dar; die Entscheidung über die Umsetzung und deren Folgen liegt allein beim Auftraggeber.
3. Mitwirkungspflichten und Daten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Daten rechtzeitig, vollständig und inhaltlich zutreffend zur Verfügung.
3.2 Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Systeme und Datenbestände selbst verantwortlich. Vor der Übermittlung von Daten an den Auftragnehmer hat der Auftraggeber geeignete Sicherungskopien anzufertigen und sicherzustellen, dass übermittelte Daten frei von Schadsoftware sind.
3.3 Verzögerungen oder Mehraufwände, die darauf beruhen, dass erforderliche Mitwirkungshandlungen, Informationen oder Freigaben des Auftraggebers verspätet oder unvollständig erfolgen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Fristen verlängern sich in einem solchen Fall angemessen.
4. Vergütung, Vortragshonorare und Reisekosten
4.1 Die Vergütung des Auftragnehmers wird individuell vereinbart, insbesondere als:
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Stundensatz oder Tagessatz
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Pauschalhonorar (z. B. für definierte Projektpakete, Workshops oder Vorträge)
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Monatliche Retainer-/Kontingentvergütung
4.2 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung bei:
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Projektverträgen: nach definierten Meilensteinen oder monatlich nach Aufwand
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Retainer-/Kontingentmodellen: regelmäßig zum Beginn oder zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums
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Workshops, Schulungen und Trainings: nach Durchführung der jeweiligen Veranstaltung
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Vorträgen, Keynotes und Impulsformaten: nach Durchführung des Termins
4.3 Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten oder Kontingenten bemessen, ist sie nach Ablauf des jeweiligen Zeitabschnitts zur Zahlung fällig. Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung berechtigt, die erbrachten Leistungen monatlich abzurechnen.
4.4 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Rechnung per E-Mail (z. B. als PDF) oder auf Wunsch per Post. Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.5 Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Für die Dauer des Verzugs sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu entrichten. Die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
4.6 Vortragshonorare und Reisekosten
Für Vorträge, Keynotes und vergleichbare Impulsformate wird grundsätzlich ein Pauschalhonorar vereinbart, das Inhalt, Vorbereitung und Durchführung umfasst. Reisekosten (insbesondere Fahrtkosten, Übernachtungskosten und angemessene Spesen) werden – sofern nicht im Honorar inkludiert – gesondert nach tatsächlichem Anfall oder in Form einer pauschalen Reisekostenvergütung abgerechnet. Einzelheiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung.
4.7 Stornierung von Vorträgen
Sofern nicht anders vereinbart, gelten bei Stornierung eines fest gebuchten Vortrags, einer Keynote oder eines vergleichbaren Impulsformats durch den Auftraggeber folgende Stornogebühren:
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bis 30 Kalendertage vor dem Termin: 25% des vereinbarten Honorars
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bis 14 Kalendertage vor dem Termin: 50% des vereinbarten Honorars
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ab 7 Kalendertagen vor dem Termin: 100% des vereinbarten Honorars
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5. Vertragsdauer, Retainer und Kündigung
5.1 Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und Verlängerungsmechanismen werden grundsätzlich individuell im Angebot oder Vertrag geregelt.
5.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, haben Retainer- und Kontingentverträge eine unbestimmte Laufzeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
5.3 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5.4 Nach Vertragsende wird der Auftragnehmer alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Wahl des Auftraggebers zurückgeben oder vernichten. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Auf Verlangen bestätigt der Auftragnehmer die Löschung in Textform. Ein Zurückbehaltungsrecht an Unterlagen oder Daten steht dem Auftragnehmer nicht zu, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
6.1 Der Auftragnehmer behandelt sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertraulichen Informationen des Auftraggebers streng vertraulich. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über das Vertragsende hinaus.
6.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht auch seinen Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden und eingesetzten Subunternehmern aufzuerlegen.
6.3 Der Auftragnehmer beachtet sämtliche anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV).
6.4 Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner eigenen Datenbestände selbst verantwortlich. Eine Haftung des Auftragnehmers für den Verlust von Daten ist ausgeschlossen, soweit der Datenverlust nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Auftragnehmers beruht.
7. Urheberrechte und Nutzungsrechte
7.1 Vom Auftragnehmer erstellte Unterlagen (z. B. Konzepte, Architekturdokumente, Analysen, Präsentationen, Roadmaps, CyberRisikoCheck-Berichte, Schulungsunterlagen, Templates) sind urheberrechtlich geschützt.
7.2 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck ein. Die Nutzung ist auf die interne Verwendung im Unternehmen des Auftraggebers beschränkt.
7.3 Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Nutzung als eigene Beratungsleistung gegenüber Dritten ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.
7.4 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungen Software, Tools oder Dienste Dritter einsetzt oder empfiehlt, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Anbieter. Diese stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Anfrage zur Verfügung.
7.5 Soweit Leistungen die Einführung oder Nutzung von Microsoft-Produkten (insbesondere Microsoft 365) umfassen, gelten ergänzend die Bedingungen des Microsoft Customer Agreement einschließlich der dort geregelten Datenschutz- und Datenverarbeitungsbestimmungen. Der Auftraggeber akzeptiert, dass Microsoft Daten gemäß diesen Bedingungen verarbeiten kann.
7.6 Für den Einsatz KI-gestützter Werkzeuge und Systeme gelten ergänzend die jeweiligen Nutzungsbedingungen der eingesetzten Anbieter. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber auf Anfrage über die eingesetzten Systeme.
8. Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.
8.2 Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der im jeweiligen Auftrag vereinbarten Vergütung.
8.4 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für sonstige Schäden, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder nicht erzielte Einsparungen ausgeschlossen.
8.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.6 Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9. Freistellung
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Auftraggebers oder auf inhaltlichen Fehlern der vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte, Daten oder Vorgaben beruhen. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Verletzung von Urheber-, Marken-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrecht sowie Ansprüche, die aus der Verletzung dieser Vertragsbedingungen entstehen.
10. Änderungen dieser AGB
10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderung der Gesetzeslage, Rechtsprechung, Marktbedingungen oder Geschäfts- und Unternehmensstrategie) mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
10.2 Bestandskunden werden über Änderungen der AGB spätestens zwei Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) informiert. Sofern der Auftraggeber nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung genannten Frist widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt. Hierauf wird der Auftragnehmer in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
10.3 Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, gelten die bisherigen AGB fort; der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des vorgesehenen Inkrafttretens der Änderungen außerordentlich zu kündigen.
11. Gerichtsstand, Rechtswahl und Verbraucherschlichtung
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
11.3 Der Auftragnehmer ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.